Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für die Überlassung von Apartments des " SUITE APARTMENT ESSEN "  in Essen

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen der Suite-Apartement-Essen.

 

2. Vertragsabschluss, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

2.1 Der Vertrag kommt durch die Auftragsnahme (Bestätigung) des Suite-Apartment-Essen anden Buchenden zustande.

 

2.2 Vertragspartner sind das Suite-Apartment-Essen und der Kunde. Hat ein dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Suite-Apartment Essen gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Apartmentvertrag, sofern dem Suite-Apartment-Essen eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.3 Das Suite-Apartment-Essen haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Suite-Apartment Essen beschränkt.

 

2.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 3 Monate.

 

2.5 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfristen gelten zugunsten des Suite-Apartment Essen auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

2.6 Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

 

2.7 Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Suite-Apartment-Essen bis 10 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

 

3.1 Der vertragliche Leistungsumfang der Suite-Apartment-Essen ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen.

 

3.2 Das Suite-Apartment-Essen ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise dem Suite-Apartment Essen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Suite-Apartment Essen an Dritte.

 

3.4 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Suite-Apartment-Essen allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Suite-Apartment Essen den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.

 

3.5 Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Suite-Apartment-Essen berechtigt, die Preise anzupassen.

 

3.6 Die Preise können vom Suite-Apartment-Essen ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Suite-Apartment-Essen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Suite-Apartment-Essen dem zustimmt.

 

3.7 Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgeld bei Reservierungen bei Anreise fällig, anderenfalls mit der Abreise des Gastes.

 

3.8 Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Suite-Apartment-Essen eine Zwischenrechnung erstellen.

 

3.9 Rechnungen des Suite-Apartment-Essen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Das Suite-Apartment-Essen ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Suite-Apartment-Essen berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Suite-Apartment-Essen des einen höheren Schadens vorbehalten.

 

3.10 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Suite-Apartment-Essen die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Suite-Apartment-Essen vorbehalten.

 

3.11 Das Suite-Apartment-Essen ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

3.12 Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen dem Suite-Apartment-Essen verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

 

3.13 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung dem Suite-Apartment-Essen aufrechnen oder mindern.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Suite-Apartment-Essen geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Suite-Apartment-Essen. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Suite-Apartment-Essen oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungsunterbringung.

 

4.2 Sofern zwischen dem Suite-Apartment-Essen und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbarte wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Suite-Apartment-Essen einzulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Suite-Apartment-Essen ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Suite-Apartment Essen oder eine von ihr vertretende Unmöglichkeit der Leistungsunterbringung vorliegt.

 

4.3 Die vorstehende Regelung über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Suite-Apartment-Essen rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

Bei dem vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmer, hat das Suite-Apartment-Essen die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Suite-Apartment-Essen die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Suite-Apartment-Essen pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet mindestens 90 % des vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5. Rücktritt des Suite-Apartment-Essen

 

5.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Suite-Apartment-Essen gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Suite-Apartment-Essen ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.2 Ferner ist das Suite-Apartment-Essen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Suite-Apartment-Essen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht,
  • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
  • das Suite-Apartment-Essen begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Suite-Apartment Essen Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Suite-Apartment-Essen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Suite-Apartment-Essen zu zurechnen ist,
  • ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

5.3 Das Suite-Apartment-Essen hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Suite-Apartment-Essen entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

6.1 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Suite-Apartment-Essen bis spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Suite-Apartment Essen für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Suite-Apartment-Essen nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

 

7. Haftung des Suite-Apartment-Essen

 

7.1 Das Suite-Apartment-Essen haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Suite-Apartment-Essen zurückzuführen sind. Sollten Störung, Mängel an den Leistungen der Suite-Apartment Essen auftreten, wird dem Suite-Apartment-Essen bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

7.2 Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

7.3 Für die unbeschränkte Haftung des Suite-Apartment-Essen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

7.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz des Suite-Apartment-Essen zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Suite-Apartment-Essen abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Suite-Apartment-Essen nicht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Suite-Apartment-Essen.

 

7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Suite-Apartment-Essen übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

8. Schlussbestimmung

 

8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für das Suite-Apartment-Essen Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Suite-Apartment-Essen.

 

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand- auch Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Suite-Apartment-Essen. Sofern ein Vertragspartner des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Suite-Apartment-Essen.

 

8.4 Es gilt deutsches Recht.

 

8.5 Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

8.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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